Mediationsausbildung

Bereiche der Ausbildung

Die Mediationsausbildung ist als Lehrgangsausbildung gem. 2.8 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. anerkannt und wird in folgenden Anwendungsgebieten durchgeführt:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Auseinandersetzungen von Gesellschaften und 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Innerbetriebliche Mediation
  • Wirtschaftsmediation im weiteren Sinn
  • Familienmediation

Dauer

1. 170 Stunden (à 60 min) Ausbildungszeit insgesamt, davon:

  • 150 Stunden Seminare und angeleitete Übungen
  • 20 Stunden Intervisionen und Co-Visionen 
Das Einführungsseminar kann unabhängig von den weiteren Veranstaltungen besucht werden; die Aufbauseminare sind nur insgesamt zu belegen.

2. Die für die Anerkennung durch den Bundesverband Mediation e.V. (BM) erforderlichen 30 Stunden Supervision erfolgt nach der Ausbildung.

Die Supervision ist gem. 2.5 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. anerkannt.

 

Seminarleitung

Jutta Hohmann  

Seminarleiterin - Jutta Hohmann
Ich bilde seit 1997 regelmäßig Mediatorinnen und Mediatoren aus und bin als Ausbilderin vom Bundesverband Mediation e.V. anerkannt.

Rechtsanwältin und Notarin a.D. 
Mediatorin BAFM®, BM®, Immobilienmediatorin DIA, „Zertifizierte Mediatorin“ ZMediatAusbV, Ausbilderin BM®, NLP Master Practitioner und Trainerin

 

Ausbildungsrichtlinien und Termine

im Auftrag der
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V 
und der
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH 
führe ich Mediationsausbildungen in Berlin durch.

  • Die Ausbildung entspricht den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation.
  • Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung besteht die Möglichkeit der Anerkennung dieser Ausbildung durch die Mediationsverbände BAFM und BMWA sowie durch den Schweizer Dachverband SDM-FSM.
  • Es handelt es sich um eine Ausbildung zum Mediator gemäß § 5 Abs. 1 MediationsG und zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“/“Zertifizierte Mediatorin“ gemäß § 5 Abs. 2 MediationsG i.V. mit § 2 ZMediatAusbV.“

Termine    

19.11.2021 bis 21.11.2021
07.01.2022 bis 09.01.2022
25.02.2022 bis 27.02.2022
01.04.2022 bis 03.04.2022
24.06.2022 bis 26.06.2022
09.09.2022 bis 11.09.2022
04.11.2022 bis 06.11.2022

Weitere Informationen und Kosten bitte bei den Veranstaltern erfragen:
https://vwa-freiburg.de/studiengang/mediation/
https://www.dia.de/de/450/Immobilienmediator.html 


Ich bilde seit 1997 regelmäßig Mediatoren aus und bin als Ausbilderin vom Bundesverband Mediation e.V. anerkannt.

Supervision

Ohne Supervision kann kein Mediator und keine Mediatorin professionell arbeiten. Mediatoren haben die Pflicht zur Allparteilichkeit.

Immer wieder gibt es in der Mediation Situationen, in denen der Mediator/die Mediatorin in die Gefahr gerät, die Allparteilichkeit zu verlieren.

Supervision ermöglicht den Blick von außen auf den Mediationsprozess.

Die für Anerkennung durch den Bundesverband Mediation e. V. (BM) erforderlichen 30 Stunden Supervision erfolgen nach der Ausbildung.

Die Supervision ist gem. 2.5 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. für die Anerkennung als Mediator/in BM anerkannt. Die Supervision wird als Einzel- oder Gruppensupervision auch nach Vereinbarung durchgeführt.

Anerkennung der Mediationsausbildung

Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM).
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Ausbildung können nach der Lehrgangsausbildung, 30 Stunden Supervision und mit den nach den Richtlinien erforderlichen dokumentierten Mediationsfällen bei dem Bundesverband Mediation e.V. den Antrag auf Anerkennung als Mediator/in BM® stellen.

Mehr Informationen zu den Anerkennungsrichtlinien gibt es auf der Website des BM www.bmev.de 

Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung besteht die Möglichkeit der Anerkennung dieser Ausbildung durch die Mediationsverbände BAFM und BMWA sowie durch den Schweizer Dachverband Mediation SDM-FSM.

Es handelt sich außerdem um eine Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“/“Zertifizierte Mediatorin“ gem. § 5 Absatz2 MediationsG i.V. mit § 2 ZMediatAusbV.


Jene, die wissen, wann sie kämpfen und wann sie nicht kämpfen sollen, werden siegen.
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Mediationskanzlei Jutta Hohmann

Althoffstaße 20
12169 Berlin

Tel.: +49 30 68054102
E-Mail: anwalt@jutta-hohmann.de

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