Mediationsausbildung
Bereiche der Ausbildung
Die Mediationsausbildung ist als Lehrgangsausbildung gem. 2.8 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. anerkannt und wird in folgenden Anwendungsgebieten durchgeführt:
- Erbauseinandersetzungen
- Auseinandersetzungen von Gesellschaften und
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Innerbetriebliche Mediation
- Wirtschaftsmediation im weiteren Sinn
- Familienmediation
Dauer
- 150 Stunden Seminare und angeleitete Übungen
- 20 Stunden Intervisionen und Co-Visionen
2. Die für die Anerkennung durch den Bundesverband Mediation e.V. (BM) erforderlichen 30 Stunden Supervision erfolgt nach der Ausbildung.
Die Supervision ist gem. 2.5 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. anerkannt.
Seminarleitung
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Seminarleiterin - Jutta Hohmann Rechtsanwältin und Notarin a.D.
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Ausbildungsrichtlinien und Termine
im Auftrag der
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V
und der
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH
führe ich Mediationsausbildungen in Berlin durch.
- Die Ausbildung entspricht den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation.
- Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung besteht die Möglichkeit der Anerkennung dieser Ausbildung durch die Mediationsverbände BAFM und BMWA sowie durch den Schweizer Dachverband SDM-FSM.
- Es handelt es sich um eine Ausbildung zum Mediator gemäß § 5 Abs. 1 MediationsG und zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“/“Zertifizierte Mediatorin“ gemäß § 5 Abs. 2 MediationsG i.V. mit § 2 ZMediatAusbV.“
Termine |
19.11.2021 bis 21.11.2021 Weitere Informationen und Kosten bitte bei den Veranstaltern erfragen: |
Ich bilde seit 1997 regelmäßig Mediatoren aus und bin als Ausbilderin vom Bundesverband Mediation e.V. anerkannt.
Supervision
Ohne Supervision kann kein Mediator und keine Mediatorin professionell arbeiten. Mediatoren haben die Pflicht zur Allparteilichkeit.
Immer wieder gibt es in der Mediation Situationen, in denen der Mediator/die Mediatorin in die Gefahr gerät, die Allparteilichkeit zu verlieren.
Supervision ermöglicht den Blick von außen auf den Mediationsprozess.
Die für Anerkennung durch den Bundesverband Mediation e. V. (BM) erforderlichen 30 Stunden Supervision erfolgen nach der Ausbildung.
Die Supervision ist gem. 2.5 der Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. für die Anerkennung als Mediator/in BM anerkannt. Die Supervision wird als Einzel- oder Gruppensupervision auch nach Vereinbarung durchgeführt.
Anerkennung der Mediationsausbildung
Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM).
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Ausbildung können nach der Lehrgangsausbildung, 30 Stunden Supervision und mit den nach den Richtlinien erforderlichen dokumentierten Mediationsfällen bei dem Bundesverband Mediation e.V. den Antrag auf Anerkennung als Mediator/in BM® stellen.
Mehr Informationen zu den Anerkennungsrichtlinien gibt es auf der Website des BM www.bmev.de
Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung besteht die Möglichkeit der Anerkennung dieser Ausbildung durch die Mediationsverbände BAFM und BMWA sowie durch den Schweizer Dachverband Mediation SDM-FSM.
Es handelt sich außerdem um eine Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“/“Zertifizierte Mediatorin“ gem. § 5 Absatz2 MediationsG i.V. mit § 2 ZMediatAusbV.